Brandschutztüren und Feststellanlagen schützen Leben und Sachwerte – wir helfen Ihnen gerne bei der Planung und Montage
Brandschutztüren sind ein wichtiger Bestandteil des Brandschutzkonzeptes.
Wenn Sie dabei Orientierung oder Hilfe brauchen, sind Sie hier genau richtig.
Bei uns erfahren Sie alles, was Sie als Brandschutzbeauftragter oder Selbstständiger über Brandschutztüren und dazugehörige Feststellanlagen wissen müssen.
Brandschutztüren und andere Feuerschutzabschlüsse gehören zum vorbeugenden baulichen Brandschutz. Sie verhindern, dass sich ein Brand ausbreitet. Und sie stellen sicher, dass die Feuerwehr Gebäude auch im Brandfall evakuieren und schneller löschen kann.
Als Brandschutzexperten bieten wir Ihnen ein Gesamtpaket. Sie bekommen nicht nur die passende Brandschutztür bei uns. Wir übernehmen auch den Einbau und terminieren automatisch die Wartung. Viele Konzerne bieten das nicht mehr an, weil der reine Verkauf der Brandschutztüren bequemer ist. Denn professioneller Einbau und günstige, effiziente Wartung erfordern eine große Infrastruktur. Die haben wir für Sie aufgebaut. Wir finden: Brandschutz muss nicht bequem für den Anbieter sein sein, sondern vor allem sicher und zuverlässig für Kunden – also für Ihr Unternehmen.
Wir stärken Ihnen im Brandschutz den Rücken
Selbst wenn Sie bereits seit vielen Jahren Brandschutzbeauftragter sind – wir können Ihnen mit unserer Beratung noch mal den Rücken stärken, Sie entlasten und Ihnen ein wenig Verantwortung abnehmen. Sind Sie der Meinung, es ist eine Brandschutzmaßnahme nötig, müssen aber den Chef noch überzeugen? Dann sollten wir sprechen – gemeinsam finden wir eine Ebene, auf der wir gemeinsam für guten Brandschutz sorgen können. Übrigens: Wo Brandschutztüren gesetzlich vorgeschrieben sind, regeln die Landesbauordnung und die jeweiligen Sonderbauvorschriften. Auch hier beraten wir Sie gern oder arbeiten mit den Gewerken auf Ihrer Baustelle zusammen.
Brandschutztür gehört zu Brandschutzwand – deswegen ist bei der Auswahl wenig Spielraum
Welche Brandschutztür ist richtig? Das ist abhängig von den Wänden des jeweiligen Gebäudes. Deswegen ist die reine Auswahl der Brandschutztür auch gar nicht so komplex. Wir sagen gerne: Würde das komplette Gebäude aus feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden bestehen, hätten Brände viel weniger Schadenspotenzial. Die Schwachstelle ist immer der Durchlass in der Wand, kurz: die Tür. Brandschutztüren schützen diese Durchlässe und müssen deswegen mindestens so lange dem Feuer widerstehen wie die Wand. Sie sind eine Zutrittskontrolle, weil sie Menschen durchlassen, Feuer aber (eine Zeit lang) abhalten. Deswegen sind auch lange Flure im besten Fall durch Brandschutztüren unterbrochen. Der Vorteil: Damit können wir im Brandschutzkonzept Teile des Flurs als Rettungswege nutzen.
Die Aufgaben einer guten Brandschutztür: Leben retten, Löscharbeiten ermöglichen, Sachschaden begrenzen
Ein gutes Brandschutzkonzept hat als oberstes Ziel: Menschenleben retten. Das ist auch unsere Mission und steht im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit. Ein gutes Brandschutzkonzept platziert die Brandschutztüren so, dass die Feuerwehr möglichst lange Zeit optimale Löschwege im Gebäude vorfindet.
Brandschutztüren verhindern auch, dass sich ein kleiner Brand im Gebäude ausbreitet und so noch mehr Sachschäden anrichtet. 69 % der Unternehmen sind nach einem Brand insolvent. Das können Sie mit gut platzierten, automatisierten Brandschutztüren und Feststellanlagen verhindern. Weil Brandschutztüren und Brandschutztore automatisch schließen, grenzen sie Brandabschnitte zuverlässig voneinander ab.
Der Mythos der „immer“ geschlossenen Brandschutztür: Brandschutztüren dürfen durchaus offen stehen. Entsprechende Feststellanlagen können die Brandschutztür automatisch schließen, wenn ein Rauchmelder ausgelöst wurde. Das kann sowohl elektrisch als auch mechanisch passieren. Brandschutztüren dürfen aber niemals, unter keinen Umständen, verkeilt oder anderweitig fixiert sein.
Brandschutztüren, die gesetzeskonform vor Bränden schützen, müssen alle der folgenden Punkte erfüllen:
- Selbstschließmechanismus
- Zulassungsschild mit diesen Informationen: Zulassungsnummer, Zulassung als „Feuerschutzabschluss“ des Deutschen Instituts für Bautechnik, Hersteller, Herstellungsjahr
- Wartungsanleitung
- Erklärung, dass der Errichter zulassungskonform installiert hat
Achtung: Im Brandfall führt eine falsch montierte Brandschutztür möglicherweise zum Verlust des Versicherungsschutzes. Bei einer Brandschutztür muss die Einbauanleitung ein Teil der Lieferung sein. In dieser Einbauanleitung stehen alle einsetzbaren Beschläge oder DIN-Normen für passende Beschläge. Wenn Errichter von einem „System“ sprechen, meinen sie in der Regel die Brandschutztür selbst inklusive Beschlägen, Türblatt, Zarge und Türfutter. Alle Komponenten müssen für genau diese Brandschutztür zugelassen sein.
Diese Arten von Brandschutztüren gibt es
Unsere Kunden fragen uns oft, wie Errichter und Behörden verschiedene Typen von Brandschutztüren klassifizieren. Die wichtigste Klassifikation ist der Widerstand gegen Feuer. Brandschutztüren müssen deswegen Tests durchlaufen, die feststellen, wie viele Minuten sie einem Feuer standhalten. Das Ergebnis runden die Tester dann auf einen Wert ab, der durch 30 teilbar ist:
- Brandschutztür T30, auch: „feuerhemmend“
- Brandschutztür T60, auch: „hochfeuerhemmend“
- Brandschutztür T90, auch: „feuerbeständig“
- Brandschutztür T120, auch: „hochfeuerbeständig“
- Brandschutztür T180, auch: „höchstfeuerbeständig“
Das „T“ steht dabei für „Tür“, bei Wänden ist es „W“. Die Zahl danach für die Minuten, die eine Tür gegen das Feuer besteht. Welche Brandschutztür ein Gebäude benötigt, ist abhängig von der Gebäudenutzung und der Feuerwiderstandsklasse der Wände. Gerade Kindergärten, Seniorenheime, Krankenhäuser oder Gebäude mit allgemein hoher Besucherfrequenz benötigen beständige Brandschutztüren.
Ein Beispiel: Eine Brandschutztür, die nach DIN EN 4102-2 als „T30“ klassifiziert ist, widersteht mindestens 30 Minuten einem Brand und ist danach noch problemlos zu öffnen oder zu schließen. Steht auch ein „RS“ bei der Bezeichnung (T30RS), ist die Tür in diesen 30 Minuten auch rauchsicher. Brandschutztüren können rauchdicht sein sind es aber nicht immer. Umgekehrt gibt es rauchdichte Türen, die keine Feuerwiderstandsklasse haben. Die Anforderungen an Rauchschutztüren regelt die DIN 18095.
Schauen Sie auf Ihre Brandschutztüren:
Ist ein Zulassungsschild dran? Steht dort klar und deutlich drauf, wer der Hersteller der Brandschutztür ist, welche Feuerwiderstandsklasse die Tür hat, dass die Tür überwacht wird (Ü-Angabe) und aus welchem Jahr die Tür ist? Hat die Brandschutztür kein vollständiges Zulassungsschild, ist sie nicht ordnungsgemäß zugelassen.
Diese Norm legt Tragfähigkeit (R), Raumabschluss (RE) und Wärmedämmung (REII) von Bauteilen im Brandschutz fest. Dabei ist die Funktion des Bauteils egal – das kann ein Rolltor, eine Brandschutzklappe oder einfach nur eine Wand sein. Diese drei Zahlen geben eine Zeitspanne in Minuten an. Diese Minuten sind die „Leistungszeit“. Das ist die Zeit, die das Produkt mindestens unter Feuer aushalten muss.
Ein Beispiel: Ein Bauteil kann im Brandfall seine Tragfähigkeit für 120 Minuten, die raumabschließende Funktion für 60 Minuten und die Wärmedämmung für 30 gewährleisten. Das entspricht dann der Feuerwiderstandsklassifizierung nach DIN EN 13501-2: R 120 / RE 60 / REI 30. Die DIN EN 13501-2 kennt folgende Leistungszeiten: 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180, 240, 360.
Feststellanlagen (FSA) sind integraler Bestandteil von Brandschutztüren
Die Feststellanlage einer Brandschutztür übernimmt eine der wichtigsten Funktionen des Systems: Sie sorgt dafür, dass die Tür wirklich geschlossen ist, wenn es brennt. Den Feststellanlagen verdanken wir es, dass Brandschutztüren offen stehen dürfen.
Die Anforderungen an Feststellanlagen sind hoch und sehr detailliert – schließlich ist Ihre einwandfreie Funktion lebenswichtig.
Errichter und Architekten sollten deswegen die Normen DIN 14677 und DIN EN 14637 in Reichweite haben, wenn sie ein Brandschutzkonzept planen. Unsere Sachbearbeiter können Sie gerne ausführlich dazu beraten.
Feststellanlagen nach DIN 14677 und DIN EN 14637 ohne juristischen Fachjargon
Wenn Sie schon länger Brandschutzbeauftragter sind, kennen Sie den Dschungel der Normen vielleicht schon. Wenn nicht: Wir kennen den Dschungel für Sie. Und statt Sie jetzt mit einem verschwurbelten Gesetzestext zu konfrontieren, haben wir hier die wichtigsten Fakten.
Die DIN EN 14637 umfasst sämtliche Anforderungen, Prüfverfahren und regelt auch die Anwendung und Wartung.
- Eine Feststellanlage für eine gesetzlich zugelassene Brandschutztür benötigt in Deutschland eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) (gemäß Bauregelliste A Teil 1 Ziff. 6.25).
- Zuständig für die Zulassung ist das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt).
- Diese Zulassung ist fünf Jahre gültig und verlängerbar.
- Erlischt die abZ, darf die Feststellanlage nicht mehr verbaut werden.
- Bestehende Anlagen können Sie aber weiter betreiben, wenn sie anstandslos intakt sind und wir sie regelmäßig prüfen und warten.
- Bewahren Sie deshalb unbedingt das Abnahmeprotokoll von Trumpf Brandschutz und den Verwendbarkeitsnachweis nach der abZ auf!
- Jede Feststellanlage muss vor ihrer Zulassung eine umfangreiche Eignungsprüfung bestehen. Die Prüfung weist nach, dass die DIBt-Anforderungen erfüllt sind. Die Eignungsprüfung darf nur eine zugelassene Prüfstelle durchführen.
- Eine Zulassung für Feststellanlagen gilt grundsätzlich nur für das ganze System zusammen, nie für einzelne Bauteile.
- Wenn Sie einzelne Komponenten gegen nicht in der Zulassung aufgeführte Komponenten austauschen, hat die gesamte Feststellanlage keine Zulassung mehr.
Diese Norm regelt seit 1. März 2011 die Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen. Die DIN 14677 enthält Vorgaben zu den maximalen Betriebszeiten der Raucherkennungselemente einer Feststellanlage: Melder ohne Auslöseschwellennachführung müssen wir nach fünf Jahren, Melder mit Verschmutzungsanzeige und Auslöseschwellennachführung nach acht Jahren austauschen. DIN 14677 umfasst auch die Pflichten des Betreibers und Instandhalters.
Die DIN 14677 besagt speziell, dass der Betreiber die Feststellanlage
- (selbst)ständig betriebsfähig halten muss;
- auf ihre einwandfreie Funktion überprüfen muss;
- einmal pro Jahr warten lassen muss. Eine Ausnahme kann nur der Zulassungsbescheid angeben. In besonderen Umfeldern kann eine häufigere Wartung festgelegt sein. Ein Beispiel dafür sind Werkstätten oder Fabriken, in denen die Tür schneller verschleißt;
- einen zertifizierten Instandhalter beauftragen muss;
- Art und Umfang der Wartung dokumentieren muss;
- die normgerechte Instandhaltungsdokumentation archivieren muss. Diese Dokumentation muss enthalten:
- die Beschreibung der Lage der Feststellanlage im Gebäude,
- das Abnahmeprotokoll,
- die bauaufsichtliche Zulassung,
- die Wartungsanleitung,
- Umfang, Zeitpunkt und Ergebnis der Instandhaltungsmaßnahme.
So ist die Feststellanlage einer Brandschutztür aufgebaut
Wenn Sie eine Feststellanlage von uns bekommen, besteht sie aus den folgenden Komponenten:
- einer Energieversorgung;
- der Feststelleinrichtung selbst, also etwa einem Magneten mit Ankerplatte oder einem Türschließer mit interner oder externer Feststellung. Einige Feststellanlagen haben auch automatische Tor- und Türantriebe;
- mindestens einem Branderkennungselement, umgangssprachlich: „Brandmelder“. Das kann ein optischer Rauchmelder oder Rauchschalter sein;
- mindestens einem Handauslösetaster zum manuellen Schließen. Sie können bei Ihrer Feststellanlage auf einen Handauslösetaster verzichten, wenn Personen auch durch geringen Druck auf das Türblatt die Feststellung aufheben können.