Jeder kennt sie und hat sie auch schon einmal gesehen: Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601. Sie sind in öffentlichen Gebäuden und in den meisten Gewerbebetrieben Vorschrift und müssen bestimmten Vorgaben entsprechen. Wir begleiten Sie vollständig von der Planerstellung bis hin zur Montage der fertig-gerahmten Pläne.
Wir erstellen für Sie Flucht- und Rettungspläne nach der neuesten und aktuellsten Norm DIN ISO 23601.
Im Brandfall zählt jede Sekunde. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Firma, sowie Gäste, müssen auf dem schnellsten Weg das Gebäude verlassen. Durch Flucht- und Rettungspläne können sich Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor dem Ernstfall selbstständig über Fluchtmaßnahmen informieren, sowie im Brandfall den sichersten Weg aus der Gefahrenzone nehmen.
Eine schnelle und sichere Evakuierung des Gebäudes kann nur durch Flucht- und Rettungspläne gewährleistet werden und sollte zusätzlich regelmäßig im Rahmen einer Übung überprüft werden.
Die Notwendigkeit von Flucht- und Rettungsplänen ergibt sich in vielen Fällen aus dem Baurecht. Beispielweise sind sie in Verkaufs-, Versammlungs-, oder Beherbergungsstätten vorgeschrieben. Darüber Hinaus ergibt sie sich aus dem Arbeitsstättenrecht (Arbeitsstättenverordnung § 4 Abs. 4). Danach müssen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dessen Arbeitsstätte Gefahren bärgen oder unübersichtlich gestaltet sind, eindeutige Verhaltenshinweisen und Übersichten über vorhandene Mittel zur Selbsthilfe und Rettung (z. B. Notrufeinrichtungen, Feuerlöschgeräte etc.) und die Darstellung der Rettungswege verfügen.
Wo ist ein Flucht- und Rettungsplan aufzuhängen:
In Eingangsbereichen, Treppenhäuser, Fluren, sowie an diversen Treffpunkten, wie Kantinen, Cafés oder Versammlungsräumen sind diese Rettungspläne anzubringen.
Durch eine international einheitliche Gestaltung, sind die Darstellungen und die aufgezeigten Wegeführungen zum nächstmöglichen Ausgang oder Treffpunkt einfach und schnell für alle Beteiligten zu verstehen.
Ein Flucht- und Rettungsplan beinhaltet folgende Informationen:
- vereinfachter Grundriss des Gebäudes (Etagen) bzw. der Anlage
- den Standort des Planes (bzw. des Betrachters des Plans)
- den eingezeichneten Flucht- bzw. Rettungsweg
- die vorher festgelegten Treffpunkte im Notfall
- mit Symbolen dargestellte Notausgänge, die Rettungs- und Notfallausrüstungen (Brandmelder, Notfalltelefon etc.) sowie die Brandbekämpfungseinrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten, etc.)
- die Verhaltensregeln im Ernstfall sowie die Definitionen von Symbolen und Sicherheitszeichen.
Ein Feuerwehrplan nach DIN 14095 hilft der Feuerwehr im Ernstfall bei der schnellen Orientierung auf dem Gelände und im Gebäude selbst.
Als allgemeine Objektinformation dient der Feuerwehrplan den Einsatzkräften der Feuerwehr in Form von Übersichts- und Geschossplänen der Orientierung am und im Gebäude. Der Feuerwehrplan als Führungsmittel bietet dem Einsatzleiter die Möglichkeit zusätzlich eine Übersicht über alle baulichen Brandschutzbelange sowie über die Gefahren an der Einsatzstelle zu erlangen.
Durch einen Feuerwehrplan lassen sich Sachwerte schützen und eine Brandausbreitung durch einen effektiven Löschangriffe begrenzen.
WER braucht Feuerwehrpläne? Die Grundlage hierfür bilden unsere Bauvorschriften. Unsere Sachverständigen helfen Ihnen gerne weiter.
Einige Fakten zu einem korrekten Feuerwehrplan:
- der Plan muss aus Gründen der Einheitlichkeit gemäß DIN 14095 angelegt sein
- der Plan dient der Einsatzvorbereitung der Feuerwehr im Ernstfall
- der Plan dient zur besseren Orientierung und Beurteilung der Lage
- der Plan ist durch den Betreiber oder Eigentümer der Anlage mit der zuständigen örtlichen Behörde oder Feuerwehr abzustimmen
- beinhaltet zusätzlich Feuerwehrlaufkarten
- beinhaltet zusätzlich Geschosspläne