Wozu dient eine Brandschutzübung?
Eine Brandschutz-, Räumungs-, oder auch Evakuierungsübung dient der Überprüfung aller Abläufe im Brandfall. Hier soll geübt werden wie die Mitarbeiter schnellst möglich das Gebäude verlassen und der Feuerwehr gegebenenfalls erste Informationen zu vermissten Personen oder auch dem Ort des Brandes geben können.
All das lässt sich üben, um für den Fall der Fälle gut gerüstet zu sein!
Die Durchführung ergibt sich aus unserer deutschen Rechtsprechung und ist in folgenden Werken verankert:
- § 10 des Arbeitsschutzgesetzes,
- § 4 (4) der Arbeitsstättenverordnung,
- § 13 (1) der Gefahrstoffverordnung (insoweit für Ihren Betrieb zutreffend)
Gemäß § 4 (4) der Arbeitsstättenverordnung heißt es: der Arbeitsgeber hat Flucht- und Rettungswegpläne aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dieses erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszuhängen. Das Ganze ist in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen und zu beüben.
Konkreter wird das Ganze jedoch in der ASR A2.3 „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ beschrieben. Hier sind nach Punkt 9 (7) auch Grundlagen zur Durchführung von Räumungsübungen gelegt.
"Anhand der Übungen soll mindestens überprüft werden, ob
- die Alarmierung zu jeder Zeit unverzüglich ausgelöst werden kann,
- die Alarmierung alle Personen erreicht, die sich im Gebäude aufhalten,
- sich alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, über die Bedeutung der jeweiligen Alarmierung im Klaren sind,
- die Fluchtwege schnell und sicher benutzt werden können.
Zur Festlegung der Häufigkeit und des Umfangs der Räumungsübungen sowie zu deren Durchführung sind auch Anforderungen anderer Rechtsvorschriften (z. B. Bauordnungsrecht, Gefahrstoffrecht, Immissionsschutzrecht) zu berücksichtigen."
Schritt 1: Vorbereitung
Der Garant für eine erfolgreiche Übung ist eine gute Vorbereitung. Hier sollen all die Dinge besprochen werden, die für die Planung der Übung selbst wichtig sind:
- örtliche Gegebenheiten, Gefahrenbereich, wichtige Einrichtungen,
- Anzahl der Beschäftigten und deren Tätigkeitsbereich,
- firmentechnische Besonderheiten
Im Rahmen der ersten Übung wird ein Mitarbeiter mit Ihnen eine Begehung in Ihrer Firma vornehmen und sich ein Bild von der Situation vor Ort machen. In den Folgejahren lässt sich dieses dann auf ein Gespräch vorab reduzieren.
Verfügt Ihr Unternehmen über eine Brandmeldezentrale, so wird ein Techniker des für die Wartung zuständigen Unternehmens am Tag der Übung vor Ort benötigt.
Schritt 2: Tag der Durchführung
Unser Mitarbeiter wird sich in der Regel 90 Minuten vor der Übung bei Ihnen melden und wenn gewünscht mittels einer Nebelmaschine in einem vorher besprochenen Bereich einen Brand simulieren. Vorab sind jedoch noch organisatorische Dinge zu regeln:
- Anmeldung der Übung bei der Feuerwehr
- Notwendiges Personal einweisen – es hat sich aus der Erfahrung gezeigt, dass sich Beobachter mit einer von uns entwickelten Checkliste an bestimmten Knotenpunkten aufhalten und den Ablauf dokumentieren
- Vorbereitung des simulierten Brandes
Schritt 3: Brandschutzübung
Im Regelfall wird durch einen Mitarbeiter der Brand erkannt oder durch die Brandmeldeanlage detektiert, sodass der Prozess der Räumung selbstständig beginnt, je nach Gebäude und Mitarbeiteranzahl befinden sich nach 3 bis 5 Minuten die Mitarbeiter an der Sammelstelle und werden durch einen Trumpf-Mitarbeiter empfangen.
Schritt 4: Nachbesprechung
Nach Abschluss der Übung werden durch unsere Mitarbeiter erkannte Mängel direkt den Mitarbeitern mitgeteilt, denn so lassen sich für den Ernstfall Fehler vermeiden. Zusätzlich wird im Anschluss ein Gespräch mit allen Beobachtern und dem Verantwortlichen geführt. Im selben Atemzug wird die Brandmeldeanlage wieder aktiviert und der Feuerwehr das Ende der Übung gemeldet.
Schritt 5: Berichtserstellung
Erkannte Mängel und eine Beschreibung des Ablaufes werden in einem Bericht zusammengefasst und bieten Ihnen so die Möglichkeit die Jahre miteinander zu vergleichen. Der Bericht dient gleichzeitig über die Ableistung der gesetzlich vorgeschriebenen Übung.