Bereits in den Bauvorschriften heißt es: Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. (§ 14 MBO)
Beziehen Sie unsere Sachverständigen bereits in der Planungsphase beziehungsweise vor Beginn einer Sanierung oder Umnutzung mit ein, so lassen sich Planungsfehler vermeiden und Kosten sparen. Jedes Vorhaben ist einzigartig und braucht daher eine individuelle Betreuung. Wir sind für Sie da und erstellen Ihnen die passenden Lösungen.
Wofür brauche ich ein Brandschutzkonzept?
Gemäß der Schutzzieldefinition aus den geltenden Bauvorschriften muss bei der Generalplanung eines Objektes bereits die Betrachtung des Brandschutzes erfolgen. Hier gilt der Grundsatz: „Je früher desto besser“. Hier lassen sich Planungsfehler vermeiden, die im Nachhinein viel Geld kosten können. In den meisten Gemeinden und Städten ist das Brandschutzkonzept teil der Baugenehmigung und muss genau für diesen Zweck erstellt werden.
Aber was steht denn jetzt eigentlich in so einem Brandschutzkonzept?
Inhalt eines Brandschutzkonzeptes ist die brandschutztechnische Definition und Beschreibung der notwendigen Anforderungen an das Objekt. Ziel ist es, das Objekt in einem Brandfall schnell zu Räumen und somit Menschenleben zu schützen. Objektspezifisch sind hier die Landesbauverordnung oder Sonderbauvorschrift anzuwenden. Folglich regelt das Brandschutzkonzept die auf Ihr Objekt zugeschnittenen Brandschutzmaßnahmen in Abhängigkeit der Risiken im Objekt.
Unterschied Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis!
Der Begriff des Brandschutznachweises kommt aus dem öffentlichen Recht und ist in einigen Bundesländern genauer geregelt. Inhalt des Brandschutznachweises ist die gesamtheitliche Betrachtung aller in Betracht kommenden Gesetze und die damit verbundene Überprüfung der vorgesehenen objektspezifischen Brandschutzmaßnahmen.
Das Brandschutzkonzept befasst sich hingegen vordergründlich mit der Betrachtung der im Objekt vorhandenen Risiken und der damit verbundenen brandschutztechnischen Problemlösung.
Was ist ein brandschutztechnisches Gutachten oder eine Stellungnahme?
Ein Gutachten oder auch eine Stellungnahme ist eine Meinungsäußerung eines Sachverständigen zu einem Problem/Sachverhalt aus seinem Sachgebiet. Somit werden Gutachten für fest definierte Fragestellungen beauftragt, um hierfür Lösungsalternativen und Antworten zu erhalten. Das Gutachten kann ein Brandschutzkonzept oder einen Brandschutznachweis nicht ersetzen, da das Gutachten einem Sachverhalt und nicht den Planungsprozess dient.
Wozu dienen Begehungen?
Die Begehung eines Objektes dient mit unter folgenden Dingen:
- Regelbegehung zur turnusmäßigen Überprüfung des Sachstandes
- Bestandsaufnahme vorhandener brandschutztechnischen Einrichtungen
- Mängelaufnahme oder Sanierungsumfang
Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz?
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber die im Betrieb befindlichen Gefahren zu ermitteln und hierfür präventive Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu implementieren.
Wir unterstützen Sie im Bereich der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ und nehmen Ihnen hier die Arbeit ab. Folgende Leistungen bieten wir hier an:
- Brandschutzhelferausbildung und Wiederholungsschulungen
- Berechnung der notwendigen Anzahl von Feuerlöschgeräten
- Räumungsübung- und Evakuierungsübungen
Feuerwehrplan nach DIN 14095:
Der Feuerwehrplan dient den Einsatzkräften mit Hilfe eines Rasters sich schnell am und im Objekt zurecht zu finden. Es sind alle die für die Einsatzkräfte wichtigen Anschlüsse, Einrichtung aber auch Gefahren verzeichnet.
Teilweise ergibt sich die Pflicht aus den für das Objekt geltenden Sonderbauvorschriften- und Verordnungen. Näheres können Ihnen unsere Sachverständigen im Gespräch erläutern.
Brandschutzplan nach DIN 14095:
Als Teil des Brandschutzkonzeptes oder Brandschutznachweises sind in dem Brandschutzplan alle maßgeblichen gebäudetechnischen Brandschutzeinrichtungen in einem Grundrissplan (je Etage) dargestellt.
Dazu gehören zum Beispiel
- Brandwände,
- Brandabschnitte,
- Darstellung des notwendigen Treppenraums oder Flures,
- etc.
Zimmerpläne für Beherbergungsstätten:
Verfügt Ihr Betrieb über mehr als 12 Gastbetten, dann gilt für Sie die Beherbergungsstättenverordnung. Hier sind alle brandschutztechnischen Punkte speziell für diese Art von Betrieben geregelt. Der Zimmerplan ist für jedes Zimmer individuell und zeigt Ihren Gästen den schnellsten Weg aus dem Gebäude.