Sachverständigen- und Gutachterleistungen

EU-zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024

Brandschutzkonzepte, Gutachten, Nachweise, Begehungen und vieles mehr

 

Unsere Sachverständigen sind Ihre Experten für die Bereiche vorbeugender und gebäudetechnischer Brandschutz.

Sie brauchen ein Konzept, Nachweis oder Gutachten für die Planung Ihres Neu- oder Umbaus, wir helfen Ihnen dabei.

Brandschutz mit Sachverstand

Bereits in den Bauvorschriften heißt es: Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. (§ 14 MBO)

Beziehen Sie unsere Sachverständigen bereits in der Planungsphase beziehungsweise vor Beginn einer Sanierung oder Umnutzung mit ein, so lassen sich Planungsfehler vermeiden und Kosten sparen. Jedes Vorhaben ist einzigartig und braucht daher eine individuelle Betreuung. Wir sind für Sie da und erstellen Ihnen die passenden Lösungen.

UNSERE WICHTIGSTEN LEISTUNGEN IM BEREICH DES SACHVERSTÄNDIGENWESENS

Konzepte, Stellungnahmen und Gutachten:
  • Erstellung von Brandschutzkonzepten für Regel- und Sonderbauten aller Art und Größe,
  • Brandschutznachweise,
  • brandschutztechnische Stellungnahmen und
  • unabhängige Gutachten.
Erstellung von Plänen aller Art:

Egal ob Brandschutz-, Feuerwehr-, oder Sonderpläne wir helfen Ihnen bei allen Plänen.

Darüber hinaus erstellen wir Ihnen auch Flucht- und Rettungswegpläne, Zimmerpläne für Beherbergungsstätten sowie die passende Brandschutzordnung A bis C.

Häufig gestellte Fragen

Wofür brauche ich ein Brandschutzkonzept?
Unterschied Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis!

Der Begriff des Brandschutznachweises kommt aus dem öffentlichen Recht und ist in einigen Bundesländern genauer geregelt. Inhalt des Brandschutznachweises ist die gesamtheitliche Betrachtung aller in Betracht kommenden Gesetze und die damit verbundene Überprüfung der vorgesehenen objektspezifischen Brandschutzmaßnahmen.

Das Brandschutzkonzept befasst sich hingegen vordergründlich mit der Betrachtung der im Objekt vorhandenen Risiken und der damit verbundenen brandschutztechnischen Problemlösung.

Was ist ein brandschutztechnisches Gutachten oder eine Stellungnahme?

Ein Gutachten oder auch eine Stellungnahme ist eine Meinungsäußerung eines Sachverständigen zu einem Problem/Sachverhalt aus seinem Sachgebiet. Somit werden Gutachten für fest definierte Fragestellungen beauftragt, um hierfür Lösungsalternativen und Antworten zu erhalten. Das Gutachten kann ein Brandschutzkonzept oder einen Brandschutznachweis nicht ersetzen, da das Gutachten einem Sachverhalt und nicht den Planungsprozess dient.

Wozu dienen Begehungen?

Die Begehung eines Objektes dient mit unter folgenden Dingen:

  • Regelbegehung zur turnusmäßigen Überprüfung des Sachstandes
  • Bestandsaufnahme vorhandener brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Mängelaufnahme oder Sanierungsumfang
Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz?

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber die im Betrieb befindlichen Gefahren zu ermitteln und hierfür präventive Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu implementieren.

Wir unterstützen Sie im Bereich der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ und nehmen Ihnen hier die Arbeit ab. Folgende Leistungen bieten wir hier an:

  • Brandschutzhelferausbildung und Wiederholungsschulungen
  • Berechnung der notwendigen Anzahl von Feuerlöschgeräten
  • Räumungsübung- und Evakuierungsübungen

Welcher Plan ist wann wichtig und wann brauche ich diesen?

Feuerwehrplan nach DIN 14095:

Der Feuerwehrplan dient den Einsatzkräften mit Hilfe eines Rasters sich schnell am und im Objekt zurecht zu finden. Es sind alle die für die Einsatzkräfte wichtigen Anschlüsse, Einrichtung aber auch Gefahren verzeichnet.

Teilweise ergibt sich die Pflicht aus den für das Objekt geltenden Sonderbauvorschriften- und Verordnungen. Näheres können Ihnen unsere Sachverständigen im Gespräch erläutern.

Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675:

Verfügt Ihr Gebäude über eine Brandmeldeanlage mit einer erheblichen Anzahl an Warnmeldern? Dann brauchen Sie auch Feuerwehrlaufkarten. Die Karten ermöglichen den Einsatzkräften gezielt den ausgelösten Melder zu finden.

Brandschutzplan nach DIN 14095:

Als Teil des Brandschutzkonzeptes oder Brandschutznachweises sind in dem Brandschutzplan alle maßgeblichen gebäudetechnischen Brandschutzeinrichtungen in einem Grundrissplan (je Etage) dargestellt.

Dazu gehören zum Beispiel

  • Brandwände,
  • Brandabschnitte,
  • Darstellung des notwendigen Treppenraums oder Flures,
  • etc.
Zimmerpläne für Beherbergungsstätten:

Verfügt Ihr Betrieb über mehr als 12 Gastbetten, dann gilt für Sie die Beherbergungsstättenverordnung. Hier sind alle brandschutztechnischen Punkte speziell für diese Art von Betrieben geregelt. Der Zimmerplan ist für jedes Zimmer individuell und zeigt Ihren Gästen den schnellsten Weg aus dem Gebäude.


 

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