Ganz ohne Fachjargon: Das gibt Ihnen die ASR A2.2 im Brandschutz vor
Brandschutz im Unternehmen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. In erster Linie gilt es Menschenleben zu schützen. Es geht aber auch bei Entstehungsbränden häufig schon um große Sachschäden. Die gilt es im Vorfeld zu vermeiden oder einzudämmen, wenn es brennt. Und das streng nach Vorschrift. Denn vorschriftsmäßiger Brandschutz ist eine Bedingung für Versicherungszahlungen. Die maßgeblichen Vorschriften dafür stehen in den „Technischen Regeln für Arbeitsstätten“ kurz: ASR A2.2. Die wichtigsten Fragen und Antworten laut ASR A2.2 haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst. Ideal für alle, die operativ im Brandschutz für Unternehmen tätig sind.
(Hinweis: Die Punkte, die dieser Artikel aufführt, sind nicht erschöpfend. Aber sie geben Ihnen einen kompakten Überblick darüber, was der Gesetzgeber alles im Brandschutz regelt.)
Zusammengefasst: Auf diese Fragen hat die ASR A2.2 eine Antwort:
- Welche Brandklassen gibt es laut ASR A2.2?
- Wie viel Löschkraft braucht mein Betrieb mindestens?
- Was sind geeignete Maßnahmen für Branderkennung und Alarmierung?
- Wohin gehören Löschmittel im Betrieb?
- Was ist erhöhte Brandgefahr laut ASR A2.2?
- Wie sollten Betriebe mit erhöhter Brandgefahr umgehen?
- Wie ist guter Brandschutz personell organisiert – welche Rollen gibt es, wer hat welche Pflichten?
- Braucht mein Betrieb einen Brandschutzbeauftragten?
- Wer kann Brandschutz nach ASR A2.2 planen und umsetzen?
Warum sollten Brandschutz-Verantwortliche die ASR A2.2 kennen?
Die wohl naheliegendste Antwort auf diese Frage ist: Die ASR A2.2 ist ein nützlicher Leitfaden für effektiven Brandschutz. Ja, die ASR ist ein Musterbeispiel für trockene und umständlich formulierte Behördensprache. Es ist aber sinnvoll, die ASR A2.2 zu verstehen. Deshalb haben wir Behördendeutsch in leicht verständliche Formulierungen zu übersetzt.
Denn für Brandschutz-Verantwortliche in Unternehmen ist es wichtig, die ASR A2.2 zu kennen. Das Stichwort ist Versicherungsschutz:
Check: Was ist die ASR A2.2 genau?
Der Ausschuss für Arbeitsstätten erarbeitet die ASR. Wenn Sie verstehen möchten, was die ASR A2.2 ist, sollten Sie die „Verordnung über Arbeitsstätten“ kennen. Viele kennen sie eher als „Arbeitsstättenverordnung“ (kurz: ArbStättV). In dieser Verordnung sind gesundheitliche Mindeststandards für Arbeitsplätze festgelegt. Ein Beispiel sind Mindestanforderungen an die Lichtverhältnisse, um Arbeitsunfälle vermeiden. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die ArbStättV. In Abschnitt A2.2 der ASR geht es um „Maßnahmen gegen Brände“. Die ASR baut auf der ArbStättV auf.
Was steht in der ASR A2.2
Wir haben die wichtigsten praktischen Punkte für Sie herausgesucht. Das hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll Ihnen vielmehr eine Orientierung geben. Die Grundfrage ist immer: Was regeln diese Verordnungen und worauf muss ich mich im betrieblichen Brandschutz einstellen?
1. Die ASR A2.2 regelt, welche Brandklassen es gibt
Welche Brandklassen gibt es und welche kommen im Betrieb vor? Für den Brandschutz ist wichtig zu wissen, welche brennbaren Materialien in Ihrem Betrieb vorkommen. Die ASR A2.2 führt folgende Brandklassen auf:
- Brandklasse A (feste Stoffe)
- Brandklasse B (Flüssigkeiten)
- Brandklasse C: (Gase)
- Brandklasse D: (Metalle)
- Brandklasse F: (Speiseöle und Fette)
Laut ASR A2.2 müssen genau die richtigen Feuerlöscher für die jeweiligen Brandklassen zur Verfügung stehen. Heutzutage gibt es zum Beispiel in fast jedem Büro brennbares Plastik und Elektrogeräte – schon ist ein normaler Wasserfeuerlöscher nicht mehr ausreichend.
Wichtig für die Praxis: Fragen Sie sich konkret, was Sie im Unternehmen lagern. Nicht nur Ihre eigenen Produkte, sondern auch Roh- und Hilfsstoffe. Gibt es größere Mengen Chemie, Fette oder brennbare Metalle? Auch wenn etwas nicht unmittelbar zu Ihrem Produktionsbereich gehört, haben Sie es vielleicht in großen Mengen gelagert. Ein landwirtschaftlicher Betrieb lagert zum Beispiel riesige Mengen Chemie in Form von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Und in Drogeriemärkten haben Sie es mit einer großen Menge an Fetten (etwa in Cremes) und Gasen (etwa in Deodorants oder Haarsprays etc.) zu tun.
2. Die ASR A2.2 regelt, wie viel Löschkraft ein Betrieb mindestens braucht
Die ASR A2.2 gibt einen Überblick, wie viel Löschmittel für Betriebe nötig sind. Die Grundlage dafür ist das Verhältnis von Löschvermögen und Löscheinheiten bei verschiedenen Löschmitteln – vor allem Feuerlöschern und Wandhydranten.
Leider reicht es für ein schlüssiges Brandschutzkonzept nicht aus, nur die richtige Anzahl bereitzustellen. Die Feuerlöscher müssen auch strategisch gut platziert sein – auch das regelt die ASR A2.2.
3. Die ASR A2.2 regelt geeignete Maßnahmen für Branderkennung und Alarmierung
In der ASR A2.2 steht auch, welche Maßnahmen nötig sind, um einen Brand zu erkennen. Das geschieht heutzutage fast immer durch Brandmelder. Es geht der ASR A2.2 aber auch um die „geeignete“ Alarmierung. Wörtlich nennt die ASR A2.2 folgende Maßnahmen:
- Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen (SAA)
- akustische Signalgeber (z. B. Hupen, Sirenen)
- Hausalarmanlagen
- elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS)
- optische Alarmierungsmittel
- Telefonanlagen
- Megaphone
- Handsirenen
- die Möglichkeit des Zurufs durch Personen
- personenbezogene Warneinrichtungen
Wichtig für die Praxis: Denken Sie mit, dass verschiedene Menschen in verschiedenen akustischen Situationen arbeiten oder leben. Jeder einzelne Arbeitsplatz muss im Notfall erreichbar sein. So reichen akustische Warnsignale nicht aus, wenn Sie Mitarbeiter, Bewohner (Seniorenheim) oder Patienten (Krankenhaus) mit einer Hörschwäche haben.
4. Die ASR A2.2 regelt die strategische Platzierung von Löschmitteln
Testen Sie doch einmal in Ihrem Betrieb, wie gut die Feuerlöscher platziert sind. Nehmen Sie die folgenden Punkte und haken Sie wie auf einer Checkliste ab, welche Bedingungen erfüllt sind:
- Alle Feuerlöscher müssen im Betrieb gut sichtbar und leicht erreichbar sein.
- Feuerlöscher müssen in Fluchtwegen, im Bereich der Ausgänge und an Zugängen zu Treppenräumen oder Kreuzungspunkten von Verkehrswegen und Fluren angebracht sein.
- Die Entfernung zum nächstgelegenen Feuerlöscher darf nie mehr als 20 Meter betragen.
- Feuerlöscher dürfen nie beschädigt oder den Witterungseinflüssen ausgesetzt sein.
- Feuerlöscher müssen so angebracht sein, dass Mitarbeiter sie ohne Schwierigkeiten aus der Halterung nehmen können. Empfohlene Griffhöhe: 0,80 Meter – bis 1,20 Meter.
- Feuerlöscher müssen mit dem Brandschutzzeichen F001 gekennzeichnet sein, entsprechend ASR A1.3.
- Der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers muss sichtbar sein – durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ in Verbindung mit einem Zusatzzeichen („Richtungspfeil“).
- Weitere Feuerlöscheinrichtungen müssen per „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sein.
- Brandschutzzeichen müssen bei Strom- und Lichtausfall erkennbar bleiben, etwa durch lang nachleuchtende Materialien.
- Standorte der Feuerlöscheinrichtungen müssen im Flucht- und Rettungsplan eindeutig und erkennbar sein.
5. Die ASR A2.2 legt fest, was erhöhte Brandgefahr ist
Betrifft das auch Ihren Betrieb? Erhöhte Brandgefahr gilt laut ASR A2.2 unter anderem für:
- Gebäude, in denen sich hilfsbedürftige Personen aufhalten, also Kindergärten, Pflegeheime oder Krankenhäuser
- Gebäude, in denen viele Menschen unterwegs sind, also etwa Stadien, Messegebäude, Kinos, Gaststätten oder Hotels
- Gebäude, in denen viele Brandlasten liegen, also Chemiefabriken, entsprechende Lagerhallen oder Tankbetriebe
6. Die ASR A2.2 legt fest, wie Sie mit erhöhter Brandgefahr umgehen
Besteht erhöhte Brandgefahr, kommt laut ASR A2.2 in den entsprechenden Bereichen des Gebäudes zur Grundausstattung Folgendes hinzu:
- Pflichtausstattung mit Brandmeldeanlagen
- Ein dichteres Netz an Feuerlöschern, die vor allem den Weg zu möglichen Brandherden verkürzen: Bearbeitungsmaschinen mit erhöhter Zündgefahr, großen Brandlasten oder Räumen, die wegen einer hohen Brandgefahr brandschutztechnisch abgetrennt sind
- Mehrere Feuerlöscher an brandgefährdeten Stellen, um mit mehreren Mitarbeitern gleichzeitig einen Entstehungsbrand zu bekämpfen
- Noch enger auf die brennbaren Materialien abgestimmte Feuerlöscher in den entsprechenden Zonen
- Bei unzugänglichen Bereichen oder in Zonen, wo es für Mitarbeiter zu gefährlich wäre, den Brand selbst zu bekämpfen: Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Feinsprühlöschanlagen, Schaum-, Pulver- oder Gaslöschanlagen
7. Die ASR A2.2. definiert, wie guter Brandschutz personell organisiert wird: Welche Rollen gibt es, wer hat welche Pflichten?
Laut ASR A2.2 legt der Arbeitgeber oder ein vom Arbeitgeber benannter Mitarbeiter die Verhaltensregeln im Brandfall fest. Der Arbeitgeber muss auch dafür sorgen, dass jemand diese Maßnahmen und Regeln dokumentiert.
Brandschutzmaßnahmen muss der Arbeitgeber gut lesbar aushängen, wenn:
- eine erhöhte Brandgefahr vorliegt
- Ihr Unternehmen oft Gäste hat
- erhöhte Brandgefährdung vorliegt
Auch elektronisch (etwa via Intranet) sollten die Brandschutzmaßnahmen jedem Mitarbeiter zugänglich sein.
8. Laut ASR A2.2 ist ein Brandschutzbeauftragter keine Pflicht
Häufig verwechseln Unternehmen Brandschutzbeauftragte mit Brandschutzhelfern. Brandschutzhelfer sind Pflicht, Brandschutzbeauftragte nicht. Brandschutzhelfer sind im Umgang mit verschiedenen Löschmitteln unterwiesen. Sie wissen, wie sie im Brandfall reagieren sollen, und kennen die betriebliche Brandschutzorganisation. Die ASR A2.2 empfiehlt, 5 % aller Mitarbeiter als Brandschutzhelfer zu schulen.
Wer kann Brandschutz nach ASR A2.2 planen?
Eigentlich: beinahe jeder. Es ist nur fast nie wirtschaftlich, selbst den Brandschutz umzusetzen. Ein entsprechender Mitarbeiter müsste die Brandschutzmaßnahmen nach ASR A2.2 sehr sorgfältig dokumentieren und immer wieder überprüfen. Eine Schulung ist zwar grundsätzlich sinnvoll. Allerdings nicht, um ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Sonder eher, um jemandem im laufenden Betrieb zu haben, der das Bewusstsein für Brandschutz fördert und trägt.
Die Schulungen müsste der Mitarbeiter regelmäßig wiederholen. Dieser speziell geschulte Brandschutzbeauftragte müsste sich zudem sehr tief in die ASR A2.2 einarbeiten und mit Dienstleistern zusammenarbeiten.
Die Umsetzung der ASR A2.2 hat auch bauliche Maßnahmen zur Folge – die kann sowieso nur ein Fachbetrieb übernehmen. Und dann verursacht es insgesamt weniger Aufwand, wenn der Fachbetrieb auch das Konzept erstellt.